E-Bike
Bei den Elektrofahrrädern wird zwischen den beiden Ausführungen Pedelec und E-Bike unterschieden.
Das Gegenteil eines Pedelecs ist ein E-Bike, wo die Motorleistung nur durch einen Drehgriff entsprechend eingestellt wird. Der Motor und die Muskelkraft sind also Antriebssysteme, die gegenseitig nicht abhängig voneinander sind und daher alleine arbeiten. Ein E-Bike kann genauso wie das Pedelec sowohl mit reiner Pedalkraft als auch als nur mit Motorleistung betrieben werden. Bei den E-Bikes gelten gesetzliche Regeln, welcher der Besitzer strikt einzuhalten hat wozu etwa eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h innerhalb der Europäischen Union gilt. Es gilt eine Versicherungspflicht und ein Mofaführerschein ist vorgeschrieben. Sollte das E-Bike eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h haben dann ist es nach dem Gesetz ein Kleinkraftrad und erfordert einen Mofaführerschein.



