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Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes ab 2012 als Dienstfahrzeuge anerkannt

Endlich wird umweltfreundliches Verhalten in Unternehmen belohnt. Unternehmen, die anstelle von Dienst-Autos Fahrräder, Pedelecs oder Elektrobikes angeschafft haben, waren in der Vergangenheit benachteiligt, wenn Mitarbeiter die Fahrräder auch privat nutzen konnten. Während PKWs und Transporter, die Mitarbeitern auch für die private Nutzung zur Verfügung stehen, von den Mitarbeitern nur mit einem Prozent des Listenpreises versteuert werden müssen, unterlag die private Nutzung von Dienstfahrrädern bisher einer umständlichen und aufwändigen Berechnung. Es war daher wenig attraktiv für Unternehmen, sich mit diesem Verfahren zu belasten und ihre Mitarbeiter mit Fahrrädern auszustatten. Durch die Neuregelung sind Dienstfahrräder nun den Dienst-PKW gleichgestellt.  Das bedeutet, dass Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter Dienstfahrräder, Pedelecs und E-Bikes anschaffen, damit diese sie sowohl dienstlich als auch privat nutzen können, die gesamten Kosten steuerlich geltend machen können. Die private Nutzung der Fahrräder durch die Mitarbeiter muss nicht mehr im einzelnen nachgewiesen werden, sondern wird ebenso pauschal berechnet, wie bei Dienst-PKW. Mitarbeiter müssen für die Nutzung der Fahrräder einen geldwerten Vorteil von 1 Prozent des Listenpreises im Jahr versteuern.

Dienstfahrräder schon ab 2012 mit PKW gleichgestellt

Mit diesem Beschluss macht der Gesetzgeber nun endlich einen Schritt in die richtige Richtung, denn die Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes ist frei von Umwelt- und Klimabelastungen. Der größte Teil der Arbeitnehmer wohnt in einer Entfernung von weniger als zehn Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt. Auch Dienstfahrten finden oft nur im innerstädtischen Bereich statt. Gerade diese Kurzstrecken verursachen mit dem Auto eine besondere Belastung für die Umwelt. Werden Dienst-PKW für innerstädtische Einsätze nun durch Fahrräder ersetzt, ist das ein großer Gewinn für die Umwelt und nicht zuletzt auch für die Gesundheit der Mitarbeiter. Die neue Regelung gilt übrigens rückwirkend bereits für das gesamte Jahr 2012. Arbeitnehmer müssen also in ihrer nächsten Steuererklärung nur noch die Pauschale von 1 Prozent für die private Nutzung von Dienstfahrrädern angeben.

Fahrrad-Leasing wird jetzt attraktiver

Für Unternehmen lohnt sich nun auch das Leasing von Dienstfahrrädern. Insbesondere für hochwertige Pedelecs und E-Bikes bietet sich diese bequeme Nutzungsart an. Einen weiteren besonderen Vorteil bringt das Fahrrad-Leasing mit sich, denn aufgrund des verglichen mit PKW geringen Wertes ist auch ein hochwertiges Pedelec schon nach drei Jahren fast vollständig bezahlt, so dass nur noch eine geringe Restzahlung anfällt. Beim Fahrrad-Leasing ist eine Rücknahme nach Ablauf der Leasing-Dauer nicht üblich. Weitere interessante Leasing-Modelle auch für die Eigenanschaffung von Pedelecs mit Unterstützung des Arbeitgebers und Steuerersparnissen sind nach Auskunft des Geschäftsführers des größten Fahrrad-Leasing-Unternehmens in Deutschland, LeaseRad aus Freiburg, denkbar.